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Mobiler Dienst

Der Mobile Dienst Hören begleitet die inklusive Beschulung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler ab Klasse 1 bis einschließlich Sekundarstufe II. Ab dem Schuljahr 2018/2019 begleiten wir auch SchülerInnen, die eine Berufsbildende Schule besuchen
Der Mobile Dienst berät und unterstützt hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen, Erziehungsberechtigte, Schulleitungen, Lehrkräfte sowie weitere Bezugspersonen.
Der Mobile Dienst Hören am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte besteht aus einem Team von ausgebildeten HörgeschädigtenpädagogInnen.

Die Klassenleitungen und das weitere Umfeld der Lehrerschaft werden von uns über die individuelle Hörbeeinträchtigung des Kindes oder des Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen didaktischer, methodischer, und pädagogischer Art ausführlich und wiederholt informiert. Dies erfolgt über Einzelgespräche und über Vorträge in Dienstbesprechungen und Konferenzen.

Um Inklusion erfolgreich zu gestalten, werden auch die Mitschülerinnen und Mitschüler von uns über das Thema Hören im Allgemeinen und die individuelle Hörbeeinträchtigung des hörgeschädigten Kindes altersangemessen informiert.
Bei jugendlichen hörgeschädigten Schülern und Schülerinnen erfolgt dies in Absprache und eventuell in Zusammenarbeit mit ihnen.

Für jede hörgeschädigte Schülerin/jeden hörgeschädigten Schüler wird regelmäßig überprüft, ob ein Nachteilsausgleich sinnvoll wäre.
Falls ja, wird dieser vom Mobilen Dienst individuell empfohlen und thematisiert und darauf geachtet, dass er formal und inhaltlich umgesetzt wird.

Der Mobile Dienst ist in das „Feststellungsverfahren sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf“ durch die gemeinsame Erstellung von Fördergutachten und die Teilnahme an Förderkommissionen eingebunden. In diesem Rahmen machen wir Aussagen über die Hörbeeinträchtigung und den Lern- und Förderprozess. Hierbei ermöglicht die Nähe zur Beratungsstelle des LBZH BS regelmäßige Überprüfungen der Hörfähigkeit, Erstellung von Hörkurven und Überprüfung der Hörtechnik. Hier können Sie Ihr Kind auch zu einer kostenlosen Hörtestung anmelden.

Eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Beschulung eines hörgeschädigten Kindes oder Jugendlichen besteht in einer guten individuellen hörtechnischen Ausstattung. Hierzu gehören individuell angepasste Hörhilfen wie Hörgeräte oder Cochlearimplantate (CI). Oftmals nutzen die Schülerinnen und Schüler aber auch sogenannte Übertragungs-Anlagen, die die Stimme der Lehrkraft direkt an die Hörgeräte überträgt.

Die optimale technische Versorgung der SchülerInnen (Hörgeräte, CI und Übertragungsanlagen) muss jederzeit gewährleistet sein. Hierbei unterstützt der Mobile Dienst die SchülerInnen, die Eltern und die Lehrkräfte. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Akustikern und HNO-Ärzten.
Oftmals entsprechen Klassenräume in allgemeinbildenden Schulen nicht den Bedingungen, um ein gutes Hören für eine/n hörgeschädigte/n SchülerIn zu ermöglichen.
Der Mobile Dienst informiert Schulen und Schulträger über individuell umzusetzende bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Nachhalls und des Störlärms.

Der Mobile Dienst Hören bietet regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulträger zu den Themen Hören mit einer Hörbeeinträchtigung an.
Außerdem bieten wir regelmäßig Peergroup-Treffen an, bei denen SchülerInnen mit einer Hörbeeinträchtigung sich gegenseitig kennenlernen können und SchülerInnen und Eltern die Möglichkeit haben, mehr zum Thema „Hören mit einer Hörbeeinträchtigung“ zu erfahren und sich darüber auszutauschen.

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur inklusiven Beschulung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler an Avila Maschke.

Schulen können über das Online-Portal Beratung und Unterstützung des Bildungsportals Niedersachsen (B&U) anfragen stellen: B&U Portal
Alternativ kann der Mobile Dienst Hören auch von Eltern und weiteren Personen direkt über das Kontaktformular angefragt werden.

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Zentrum für Beratung, Inklusion und Teilhabe,
Leitung Dr. Matthias Rüter
Tel: 0531/12062-210

Kontakt

Koordination Schulische Inklusion
Avila Maschke
Tel.: Tel. 0531/12062 - 205
avila.maschke@lbzhbs.de

Artikel zum Peergroup-Treffen am LBZH

Zuständigkeiten

Avila Maschke. Über den abgebildeten Grafiklink öffnet sich eine vergrößerte Ansicht der Grafik.   Bildrechte: ©LBZH BS

Avila Maschke

Annegret Flecks. Über den abgebildeten Grafiklink öffnet sich eine vergrößerte Ansicht der Grafik.   Bildrechte: ©LBZH BS

Annegret Flecks (Tel: 0151/ 58849 756)

Antje Kruse. Über den abgebildeten Grafiklink öffnet sich eine vergrößerte Ansicht der Grafik.   Bildrechte: ©LBZH BS

Antje Kruse (Tel: 0151/ 58849 154)

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Ulrike Campion

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Nina Borck

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Elke Hommel

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Ilka Maier

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