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Vertretungskonzept


Vorbemerkungen

Im Schulalltag ist es durch Aktionen, Ausflüge, Weiterbildungsmaßnahmen der Lehrkräfte, Fördergespräche und Krankheiten nicht immer möglich, die geplanten Unterrichtsstunden zu gewährleisten.
Damit der Schulbetrieb nicht gefährdet wird und für Schüler*innen das Recht auf Bildung und Erziehung sowie Unterricht eingehalten werden kann, benötigen wir eine einheitliche Vorgehensweise.


Vertretungsplan

Der Schulleiter*in oder seine Vertretung erstellt den Vertretungsplan und informiert die Lehrer*innen und Schüler*innen über eine Anzeige auf den Monitoren im Schulgebäude. Die Lehrer*innen erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung über web untis und per E-Mail. Alle Lehrkräfte sind dazu verpflichtet, Vertretungen durchzuführen. Eine geringere Unterrichtsverpflichtung der Lehrer*innen im Rahmen der Teilzeit wird entsprechend berücksichtigt.


Vertretungen

Während des Vertretungsunterrichtes kann die Lehrkraft auf vorhandene Vertretungsmappen, Wochenpläne oder Aufgaben, die durch die fehlende Lehrkraft gegeben wurden, zurückgreifen.
Beim Fehlen durch geplante Weiterbildungsmaßnahmen, Stundenverlagerung oder Aktionen muss die fehlende Lehrkraft Unterrichtsmaterialien für den Vertretungsunterricht bereitstellen.
Bei kurzfristigen Vertretungen durch die Erkrankung einer Lehrkraft können die Vertretungslehrer*in die Vertretungsmappen bzw. Vertretungsmaterialien für den Vertretungsunterricht nutzen.
Bei langfristigen Erkrankungen und der dadurch entstandenen Übernahme eines Unterrichtsfaches ist die zur Vertretung eingesetzte Lehrkraft nach Absprache mit der Schulleitung verpflichtet, sich eigenständig über geplante Inhalte zu informieren und diese zu unterrichten.


Verteilungsplan

In jeder Klasse hängt ein Verteilungsplan der Schüler*innen deutlich sichtbar im Türrahmen bzw. Türnähe. Die Verteilungspartnerklassen werden in den jeweiligen Jahrgängen zu Schulbeginn abgesprochen. Muss eine Klasse verteilt werden, so ist bei der Erstellung des Stundenplans darauf zu achten, dass die entsprechenden Verteilklassen anwesend sind. Bei Abwesenheit müssen individuelle Absprachen getroffen werden. Auch wird im Vertretungsplan vermerkt, wer für die Verteilung der Klassen zuständig ist (vorrangig in der Grundschule notwendig).


Vertretungsmappen/ Materialien

Für jedes Kind der Klasse stehen Vertretungsmappen in einem Stehordner auf der Fensterbank bereit. Jede/r Klassenlehrer*in ist in Absprache mit den Fachlehrer*in für das aktuelle Auffüllen der Vertretungsmappen verantwortlich.
Sollten weitere Übungsmaterialien (Mildenberger, Worttraining, Schreib richtig, …) während der Verteilung bzw. in der Stillarbeit benutzt werden, muss dies auf dem Verteilungsplan oder am Stehordner der Vertretungsmappen vermerkt werden.


Vorgehensweise bei einer Verteilung der Schüler*innen

Die Schüler*innen werden entweder von der Lehrkraft, die im Vertretungsplan vermerkt ist oder von der Lehrkraft der Nachbarklasse verteilt. Diese Lehrkraft händigt den Schülern die Vertretungsmappen aus und schickt sie in ihre zugeteilten Klassen. In den Klassen können die Schüler*innen in ihren Vertretungsmappen arbeiten oder in den Unterricht eingebunden werden.


Vorgehen bei Stillarbeit

Ältere Schüler*innen können je nach Selbstständigkeit auch im Rahmen von einer Stillarbeit in ihrem Klasseraum verbleiben. Bei auftretenden Problemen steht die Lehrkraft der Nachbarklasse als verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der verantwortliche Ansprechpartner wird im Vertretungsplan vermerkt.


Besonderheiten

Können Schüler*innen nicht in den zugewiesenen Verteilungsklassen aufgenommen werden z.B. wegen Schwimmunterricht, Werkunterricht etc. sollte der aufzunehmende Lehrer*in die Schüler*innen auf andere Klassen verteilen. Ist dies aufgrund der zu führenden Aufsichtspflicht in den Fachräumen nicht möglich, müssen sich die Schüler bei der Schulleitung melden. Diese organisiert dann die Umverteilung dieser Schüler*innen.


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