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Beschwerdekonzept


Vorbemerkungen

So unerfreulich Beschwerden sein mögen, sie können auch eine Chance sein. Wer auf einen Fehler hingewiesen wird, kann ihn erkennen und beheben oder beim nächsten Mal vermeiden. Wenn jemand Kritik übt, dann tut er das, weil er die Hoffnung hat, sein Gegenüber oder ein Umstand könnte sich verbessern. Ohne diese Erwartung würde er sich die Mühe sparen und den Kontakt abbrechen. Kritik kann man also durchaus als Zeichen der Wertschätzung auffassen. Die gilt im persönlichen Umgang genauso wie im Schulalltag. Entscheidend ist daher der Umgang mit Beschwerden. Wir sind es demjenigen, der eine Kritik oder Beschwerde vorträgt, schuldig, aktiv zuzuhören und seine Kritik ernst zu nehmen. Auf Wunsch kann eine Beschwerde schriftlich festgehalten werden.
Dabei helfen einige Regeln:
  • Es muss sich um Sachlichkeit bemüht werden.
  • Alle Beteiligten sollten Beschwerden gegenüber mit Interesse, Freundlichkeit und Verständnis begegnen.
  • Für das Anhören und das Bearbeiten von Beschwerden sollte man sich genügend Zeit nehmen. Gespräche zwischen „Tür und Angel“ sind oft nicht zielführend. Ein gemeinsamer Termin sollte vereinbart werden, nur so können sich beide Parteien auf das Gespräch vorbereiten.
  • Eine zeitnahe Bearbeitung und Problemlösung sind wichtig.
  • Beschwerdewege müssen vorhanden und transparent sein.
  • Sollte im Gesprächsverlauf deutlich werden, dass die sachliche Ebene verlassen wird, kann es sinnvoll sein, das Gespräch zu unterbrechen oder abzubrechen.


Beschwerden von Schülern

Gemäß unseres Leitbildes ist der Umgang mit den Schüler*innen geprägt von Akzeptanz, Wertschätzung, Authentizität und Empathie. Wir achten und respektieren die Persönlichkeit unserer Schüler*innen und orientieren uns an ihren Stärken. Jedem/r Schüler*in wird ermöglicht, sein Anliegen in angemessener Form anzusprechen. Diese werden ernst genommen und mit einer Rückmeldung bedacht.


Dazu tragen folgende Regelungen bei:

  • In den Pausen steht die aufsichtsführende Lehrkraft den Schüler*innen zur Verfügung, in den Unterrichtsstunden die jeweils unterrichtende Lehrkraft.
  • Bei Problemen können sich die Schüler*innen auch direkt an den Vertrauenslehrer wenden.
  • Ab Klasse 3 stehen innerhalb der Klasse die Klassensprecher*innen als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Klassenübergreifende Probleme können im Schülerrat angesprochen werden. Die aktuell gewählten Vertreter*innen des Schülerrates sind im Schaukasten ersichtlich.
  • Für Beschwerdegespräche stehen die Lehrkräfte und in besonderen Fällen die Schulleitung zur Verfügung.
  • Nicht alle Beschwerden lassen sich sofort vorbringen. In diesem Fall muss ein zeitnaher Termin vereinbart werden.


Beschwerden von Eltern

In erster Linie sind die jeweiligen Klassenlehrer*innen und Fachlehrer *innen die Gesprächspartner*in für auftretende Probleme und Beschwerden.

Bei übergeordneten Dingen oder Betroffenheit der Klassenlehrkraft kann auch die Schulleitung Ansprechpartner sein. Beschwerden können im direkten Gespräch, bei einem Telefonat, per E-mail oder im Schulplaner vorgetragen werden. Dafür sollten die entsprechenden Adressen und Nummern der Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen den Eltern bekannt sein. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird den Eltern die bevorzugte Kontaktaufnahme vom zuständigen Klassenlehrer*in mitgeteilt. In besonderen Fällen können Gruppengespräche mit allen Betroffenen stattfinden. Diese sollten von einem neutralen Gesprächsleiter*in (Schulleitung, externe Person) moderiert werden. Lässt sich ein Konflikt nicht innerschulisch lösen, können sich die Beteiligten - über die Schulleitung – an die Schulaufsicht wenden.


Beschwerden von Lehrkräften

Ein wichtiger Punkt für eine gelungene Konfliktkultur im Kollegium ist die Offenheit und das Vertrauen dem anderen gegenüber. Probleme, die nicht ausgesprochen werden, können sich ausweiten und die Zusammenarbeit im Kollegium auf Dauer gefährden.
Der erste Schritt ist die direkte Ansprache der betroffenen Person. Bei zu starker Betroffenheit stehen die Schulleitung, der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenbeauftragte nach vorheriger Vereinbarung als Berater und Vermittler zur Verfügung. Können schwerwiegende Problem nicht intern gelöst werden, kann auch eine externe Person hinzugezogen werden. Eine Liste mit möglichen Kontaktpersonen hängt im Lehrerzimmer aus.

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